RECHTE UND PFLICHTEN DER PERSONALVERTRETUNG
Einführung in das LPVG Baden-Württemberg
Teil II
Teil II
Termin
22./23.09.2021
Preis
869,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
(Seminarpreis ohne Übernachtung)
Referent
RAin Anja Reinke
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ort
Überlingen
Schulungsthemen
A. Rechtsstellung des Personalrats
1. Allgemeine Rechte und Pflichten
- Verschwiegenheitspflicht
- Benachteiligungs-, Behinderungs-, Begünstigungsverbot
- Ehrenamt, Verbot der Beitragserhebung
- Keine Minderung von Besoldung und Entgelt
- Dienstbefreiung
2. Schulung und Berufsbildung
- Allgemeine Schulungen
- Spezialschulungen
- Gewerkschaftskonferenzen
- Berufsbildung freigestellter PR-Mitglieder
3. Schutz des Arbeitsplatzes
- Versetzung
- Abordnung, Zuweisung, Gestellung, Umsetzung
- Außerordentliche Kündigung
- Übernahme Auszubildender
4. Freistellung
5. Ausstattung, Kosten der Personalratsarbeit
6. Ausschluss, Erlöschen/Ruhen der Mitgliedschaft
7. Stellung von Ersatzmitgliedern
B. Gesch.ftsführung des Personalrats
1. Verhältnis: Vorsitzender – Vorstand – Gremium
- Befugnisse des Vorsitzenden und des Vorstands
- Ausschüsse
- Übertragung von Befugnissen auf den Vorstand
2. Personalratssitzungen
- Anberaumung; Tagesordnung
- Durchführung der Sitzungen
- Teilnahmeberechtigung
- Niederschrift
3. Beratung und Beschlussfassung
4. Geschäftsordnung
5. Kontakt mit Beschäftigten
- Sprechstunde
- Dienststellenbegehung
6. Kontakt mit der Dienststelle
7. Zusammenarbeit mit der JAV, Schwerbehindertenvertretung
8. Kontakt mit Dritten
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