Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg - LPVG TEIL II (2 Tage)
Termin
10.03. – 11.03.2026
16.04. – 17.04.2026
Preis
1.198,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
Referent
RA Michael D. Wirlitsch
Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel)
oder
RAin Anja Reinke
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ort
Konstanz, oder nach Vereinbarung
Schulungsthemen
1. Personalvertretungsrecht in Baden-Württemberg i. V. m. Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz
- Personalrat und Gesundheitsschutz
- Zusammenspiel zwischen LPVG und Arbeitsrecht
- LPVG und Abmahnung, § 81 Abs. 2 Nr. 2 LPVG
- Mitwirkung an der Abmahnung
- LPVG und Aufhebungsvertrag
- Muster Aufhebungsvertrag
- LPVG und Schwerbehindertenrecht und Zusammenarbeit mit der SBV
- Beteiligung am Arbeits- / Gesundheitsschutz
2. Probleme bei der internen und externen Zusammenarbeit des Personalrats
- Ausschluss einzelner Mitglieder und Auflösung des Personalrats
- Informationsrecht des Personalrats
- Sonstige allgemeine Rechte im Sinne von § 70 LPVG
- Zusammenarbeit mit der Dienststelle
- Überwachungsfunktion und allgemeines Antragsrecht
3. Mitarbeit im Wirtschaftsausschuss
4. Rechte und Pflichten des Personalrats – Vertiefung
- Eingruppierung und Beförderungen von (freigestellten) Personalräten
- Benachteiligungs-, Behinderungs-, Begünstigungsverbot unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung
- Ehrenamt, Verbot der Beitragserhebung
- Keine Minderung von Besoldung und Entgelt
- Dienstbefreiung
5. Personalversammlung
- Zusammensetzung, Leitung, Hausrecht
- Einberufung § 50 Abs. 1 LPVG
- Gebot der Nichtöffentlichkeit § 53 Abs. 1 LPVG
- Durchführung während der Arbeitszeit
- Aufgaben der Personalversammlung
- Arten der Personalversammlung
6. Umgang mit Kündigungen
- Kündigung und LPVG
- Allgemeines zu Kündigungen
- Beteiligungsrechte bei der ordentlichen Kündigung
- Mitbestimmung (§ 75 I Nr. 12 LPVG, Ausnahmen, auf Antrag)
- Mitbestimmungsverfahren
- Unterrichtung und Antragstellung
- Zustimmung (Zustimmungsfiktion, Ablehnung, Verbote)
- Mitwirkung
- Entscheidung Dienststelle
- Möglichkeiten PR
- Beteiligung außerordentliche Kündigung
- Anhörung § 87 LPVG
- Ausspruch Kündigung
- Probezeit
9. Kostentragung und Begründungspflichten für den Personalrat gegenüber der Dienststelle
- Voraussetzung (Kosten, Tätigkeit, insb. die Notwendigkeit)
- Schulungs- und Bildungskosten
- Besonderes Merkmal der Erforderlichkeit
- Was zahlt der Arbeitgeber / die Dienststelle?
10. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
- Pflichten AG (Freistellung, Fortzahlung)
- Merkmal der Erforderlichkeit
- Beispiele der Erforderlichkeit (Grundschulungen, Arbeitsschutz, Kenntnisse Spezialgebiet etc.)
- Entsendung von Mitgliedern
- Beispielhafte Begründungen für die Erforderlichkeit
11. Sonstige Begründungspflichten des Personalrats
- Einladung einer sachkundigen Person im Personalrat
Schulungsthemen
1. Abmahnungen im Arbeitsrecht und die Rolle von Betriebs- und Personalräte
- Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Vertragspflichten verstößt, was muss der Arbeitgeber bei einer Abmahnung beachten? Spielen hier die Betriebs- und Personalvertretungen eine Rolle?
- Wie kann ein Arbeitnehmer auf eine Abmahnung reagieren? Welche Einbindung von Betriebs- und Personalräte ist hier möglich?
- Welche Möglichkeiten hat die Interessensvertretung (Betriebsrat/Personalrat)?
2. Beendigungen von Arbeitsverhältnissen und die Rolle von Betriebs- und Personalräten
- Abmahnung oder Kündigung?
- Wann ist eine Kündigung möglich? Für wen gibt es einen Kündigungsschutz und welche Rolle spielt hier der Betriebs- oder Personalrat?
- Krankheitsbedingte Kündigung und das betriebliche Eingliederungsmanagement sowie die Rolle von Betriebs- und Personalräten
- Verhaltensbedingte Kündigung und Anhörung der Interessensvertretung (Betriebs- und Personalräte)
- Betriebsbedingte Kündigung und die Unternehmensentscheidung – Welche Rolle spielen hier Betriebs- und Personalräte?
- Anhörung des Betriebsrates/Personalrates – wie reagiert und handelt die Interessensvertretung (BR/PR) richtig?
3. Aktuelle Rechtsprechung zu den Themen Abmahnung und Kündigung und die Rolle der Interessensvertretung
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